Einem ausländischen Studierenden kann zum Zwecke des Studiums an einer staatlichen Hochschule, einer staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Das Studium kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen) oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, an Berufsakademien sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs durchgeführt werden.
Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Diesen Anforderungen genügt beispielsweise ein Abend,- Wochenend- oder Fernstudium nicht.
- Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundene Ausbildungsphasen sowie studienvorbereitende Maßnahmen und das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Studienvorbereitende Maßnahmen sind der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn der Ausländer zu einem Vollzeitstudium zugelassen worden ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses gebunden ist, und der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die Annahme zu einem Studienkolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung nachgewiesen ist.
- Dem Vollzeitstudium zuzurechnen sind auch die hierfür erforderlichen Vorbereitungskurse und Pflichtpraktika sowie postgraduale Studiengänge wie etwa Master- und Promotionsstudiengänge sowie
- anschließende praktische Tätigkeiten, sofern sie zum vorgeschriebenen Ausbildungsgang gehören oder zur umfassenden Erreichung des Ausbildungsziels dienen.
Erforderlich sind in der Regel folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass ggf. einschl. Visum + Einreisestempel in Kopie (Kopie)
Valid passport incl. visa and entry stamp if applicable (copy) - aktuelles biometrisches Foto (Lichtbild)
Recent biometric photograph - Mietvertrag
Tenancy agreement (copy) - aktueller Kontoauszug bzw. Kontospiegel von deutscher Bank oder amtliche Verpflichtungserklärung
Recent account statement or financial status issued by a German bank or official declaration of commitment - Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule sowie Bestätigung über vorauss. Studiendauer der Hochschule
University enrolment certificate and confirmation of the expected duration of study issued by the university - Zulassungsbescheid der Hochschule (Kopie)
University admission notification (copy) - Krankenversicherungsnachweis
Health insurance certificate - Gebühr 100,– € bzw. 110,– €
Fee €100/€110
Als Studierende an der TH Deggendorf senden sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an den für Ihren Buchstaben zuständigen Ansprechpartner.
Nach Bearbeitung des Antrages setzt sich die Ausländerbehörde Deggendorf wegen der Vereinbarung eines Termins mit ihnen in Verbindung.
Es wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.
Vorsprachen erfolgen nur nach Terminvereinbarung.
Ihr Anliegen teilen Sie bitte den für Sie zuständigen Ansprechpartner unter Angabe Ihres Namens, Ihres Geburtsdatums und Ihrer Adresse per E-Mail mit.
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
0991 3100-0
0991/3100-41-228
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr