Wer erhält Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind Unterhaltsvorschussleistungen oder Unterhaltsausfallleistungen (im Folgenden kurz "Unterhaltsvorschuss").
Diese erhält ein Kind, wenn es
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- hier bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und
- von dem anderen Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts gemäß § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erhält und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für ein Kind zwischen 12 und 18 Jahren besteht zusätzlich die Voraussetzung, dass
- das Kind nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen ist oder
- der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro monatlich erzielt.
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