28.06.2021 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 31.12.2020 ermittelt und beschlossen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Deggendorf, ansässig beim Landratsamt Deggendorf, hat auf Grundlage der bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführten Kaufpreissammlung für das gesamte Kreisgebiet die neuen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 31.12.2020 ermittelt und beschlossen.
Bodenrichtwerte sind von grundsätzlicher Bedeutung sowohl für Bewertungssachverständige und alle Stellen und Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die auf Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen.
Gemäß Bodenrichtwert-Richtlinie ist der Bodenrichtwert definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.
Die neuen Bodenrichtwerte können ab sofort unabhängig von Behördenöffnungszeiten über das Bodenrichtwertinformationssystem-Bayern (BORIS-Bayern) unter dem Link www.boris-bayern.de direkt abgefragt werden (Kosten: 20 € je Bodenrichtwert).
Auf schriftlichen Antrag erstellt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ebenfalls Bodenrichtwertauskünfte (30 € je Bodenrichtwert). Schriftliche Anträge bitte per Mail an gutachterausschuss@lra-deg.bayern.de oder mittels Brief an das Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18 senden.
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