Für die Inanspruchnahme der Tagespflege ist ein monatlicher Kostenbeitrag an das Amt für Jugend und Familie zu leisten, welcher von der durchschnittlich wöchentlich gebuchten Betreuungszeit abhängt.
Dieser Kostenbeitrag wird in Form eines schriftlichen Bescheides vom Amt für Jugend und Familie festgesetzt.
Soweit eine Änderung der durchschnittlich wöchentlich gebuchten Betreuungszeit auftritt, erfolgt in Form eines schritlichen Bescheides eine Anpassung der Höhe des Kostenbeitrags.
Jede Änderung bzw. Beendigung des Tagespflegeverhältnisses sollte dem Amt für Jugend und Familie rechtzeitig (20. des Monats) schriftlich mitgeteilt werden.
Seit dem 01.04.2024 gelten im Landkreis Deggendorf folgende Kostenbeiträge:
Betreuungszeit | monatlicher Kostenbeitrag | |
täglich: | wöchentlich: | |
1 - 2 Std. | 5 - 10 Std. | 80,00 € |
> 2 - 3 Std. | > 10 - 15 Std. | 110,00 € |
> 3 - 4 Std. | > 15 - 20 Std. | 140,00 € |
> 4 - 5 Std. | > 20 - 25 Std. | 170,00 € |
> 5 - 6 Std. | > 25 - 30 Std. | 200,00 € |
> 6 - 7 Std. | > 30 - 35 Std. | 230,00 € |
> 7 - 8 Std. | > 35 - 40 Std. | 260,00 € |
> 8 - 9 Std. | > 40 - 45 Std. | 290,00 € |
> 9 - 10 Std. | > 45 - 50 Std. | 320,00 € |
Für das zweite und jede weitere Kind werden jeweils nur 50 % des fälligen Kostenbeitrags erhoben.
Falls die Leistung des Kostenbeitrags den Eltern finanziell nicht zumutbar ist, besteht die Möglichkeit, dass der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen wird. Entsprechender Antrag kann beim Amt für Jugend und Familie, wirtschaftliche Jugendhilfe, gestellt werden.