Wer Kinder außerhalb der Wohnung der Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und mehr als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt bzw. die Tagespflegestelle, in dessen Bereich die Tagespflegeperson wohnt.
Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sind:
- Persönliche Eignung (Erweitertes Führungszeugnis der Behörden, ärztliche Bescheinigung, Erste Hilfe Kurs, positives Vorbild in Bezug auf Rauchen und sonstige Suchtgefahren, klares Bekenntnis zu gewaltfreier Erziehung )und Erziehungskompetenz
- Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und der Tagespflegestelle
- Kindgerechte Räumlichkeiten
- Teilnahme am Qualifizierungskurs oder eine berufliche Ausbildung mit(sozial-)pädagogischem, erzieherischen bzw. kinderpflegerischem Schwerpunkt.
Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie auf Antrag die Pflegeerlaubnis, mit der Sie bis zu fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen können. Die Pflegeerlaubnis wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.