index_luft_bild.jpg
Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
fachakademie_musikschule_plattling_JAN2019-04.jpg

Pflegeerlaubnis

Wer Kinder außerhalb der Wohnung der Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und mehr als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Jugendamt bzw. die Tagespflegestelle, in dessen Bereich die Tagespflegeperson wohnt.
Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sind:

Haben Sie alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie auf Antrag die Pflegeerlaubnis, mit der Sie bis zu fünf gleichzeitig anwesende,  fremde Kinder betreuen können. Die Pflegeerlaubnis  wird  für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.