Wie entsorge ich belastetes Heu, Gras oder Treibholz?
Sie können dieses belastete Material verbrennen, sollten vorher aber die Feuerwehr informieren und möglichst wenige Brandherde schaffen.
Verbrennen Sie auf freien Flächen außerhalb der Bebauung in der Zeit von 8.00 - 18.00 Uhr. Eine dringende Bitte: Verbrennen Sie das Material erst, wenn es trocken ist!
Bitte verwenden Sie kein Ölbindemittel ohne Absprache mit der Feuerwehr und achten Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung! Es erschwert das Abpumpen und kann Schäden an den Pumpen anrichten.
Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?
Häufig wird in den Bereichen, die vom Hochwasser überflutet waren, Hof und Garten mit einem dünnen Ölfilm überzogen sein.
Im Allgemeinen werden nur geringe Ölmengen in die oberste Bodenschicht eingedrungen sein, die bis zum Herbst abgebaut sein dürften. Sie werden keine dauerhafte Nutzungseinschränkung verursachen.
Ist der Boden aber erkennbar mit Öl getränkt oder mit einer dicken Ölschlammschicht bedeckt, sollten Sie sich mit Ihrem Landratsamt, Ihrer kreisfreien Stadt bzw. dem Amt für Landwirtschaft über einen Abtrag des belasteten Bodens und die Art seiner Entsorgung abstimmen.
Gartenböden sollen aber in regelmäßigen Abständen - etwa alle 2-3 Wochen - 5 bis 10 cm tief umgegraben werden, um für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen; zur Beschleunigung des Abbaus von Mineralöl können Hilfsstoffe (z.B. Biocrack) eingesetzt werden.
Gras, Grünfutter sind als Restmüll zu entsorgen und eignen sich nicht zum Kompostieren. Komposthaufen: der Komposthaufen sollte umgesetzt werden, der kontaminierte Kompost in diesem Jahr nicht mehr in den Boden eingearbeitet werden.
Sandkästen, Kinderspielplätze: sichtbar verunreinigter und nach Öl riechender Sand muß ausgetauscht werden. Gartenteiche: bei einem dünnen Ölfilm auf dem Gartenteich kann der Abbau durch Zugabe von Biocrack beschleunigt werden. Falls Öl auf dem Wasser aufschwimmt, muß es von der Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk abgepumpt werden. Danach ist der Teich zu reinigen und neu zu befüllen.
Kann ich Gemüse aus meinem überschwemmten Garten essen?
Wir raten vom Verzehr von Gemüse aus überschwemmten Bereichen ab. Obst, Gemüse,Salat sind aus Vorsorgegründen nicht mehr zum Verzehr geeignet und sollten mit dem Restmüll entsorgt werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt), wo Sie kostenlos beraten werden.
Auskünfte erteilen auch die Verbraucherberatungsstellen. Bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen die örtlichen Behörden beratend zur Seite. Sie können den Boden Ihres Gartens aber wieder bepflanzen, sobald kein Ölgeruch mehr wahrzunehmen ist.
Weitere Hinweise des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit:
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft:
http://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/13786/index.php?context=/lfl/klima
Privatgärten:
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit:
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/wasserwirtschaft/hochwasser/hochwasser2013.htm