Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
- bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
- ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis (Herstellerbescheinigung)
- technisches Gutachten bzw. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Vollmacht, wenn Halter nicht selbst die Zulassung durchführt
(Sepa-Mandat für die Kfz-Steuer siehe am Seitenende unter Punkt "Formulare")
Entstehende Kosten
- Gebühren laut Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt.)
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulasssungsbehörde
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Annahmeschluss: 15 Minuten vor Ende!
Landratsamt Deggendorf
KFZ-Zulassungsbehörde - Aussenstelle Osterhofen
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag - Donnerstag:
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
13.30 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag:
7.30 Uhr - 11.30 Uhr