Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Anzeige selbständiger Berufsausübung von Heilberufen gemäß Art. 10 GDG

Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer ein­gerichtet ist, haben - vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 - Beginn und Ende einer selbständigen Be­rufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).
Zur unverzüglichen Meldung beim Gesundheitswesen (Sachgebiet 35) am Landratsamt Deggendorf sind daher alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig/freiberuflich im Landkreis Deggendorf ausüben.

 

Dies gilt u.a. für:

  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/in
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker/in
  • Heilpraktiker/in mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie/Physiotherapie/Podologie)
  • Logopäde/in
  • Masseur/in und medizinische Bademeister/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologe/in
  • Rettungsassistent/in

Jegliche Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben (z. B. personenbezogene Daten, Praxisverlegung, Beendigung der Tätigkeit) müssen dem Gesundheitswesen (Sachgebiet 35) am Landratsamt Deggendorf ebenfalls unverzüglich gemeldet werden (Art. 10 Abs. 3 Satz 3 GDG).

• jeweiliger Meldebogen für die Anmeldung gesetzlich geregelter Heilberufe (siehe Formulare)
• Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
• eine Bescheinigung über das Vorliegen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

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Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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