Bauarbeiten im Straßenraum, Baustellen auf und an Straßen, Straßenarbeiten
Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatpersonen die Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. Kabelverlegearbeiten, Kanalbau, Straßenausbau, Wasserleitungsbau/Wasserleitungsunterhalt, -rohrbruch, Öffnen v. Baugruben, Erstellen v. Ausfahrten, Fassadenarbeiten, Gasanschluss u.dgl.), sind verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum bei der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt zu stellen. Dies gilt für Baustellen im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerorts und außerorts bzw. für Maßnahmen auf Geh-/Radwegen, die sich auf den Fahrbahnbereich auswirken.
Das Landratsamt erlässt daraufhin Anordnungen für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen. Diese verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenpläne, die genau der jeweiligen Örtlichkeit angepasst sind.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Antragsteller (Bauunternehmer etc.), solange er die Bauarbeiten ausführt oder in der Lage ist, die zur Abwehr von Gefahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Seine Verantwortlichkeit tritt hierbei neben die grundsätzlich weiter bestehende Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers.
Wenn die Verkehrsbeschränkung nur für gemeindliche Straßen innerhalb eines Gemeindegebietes gewünscht wird, ist die jeweilige Gemeinde/Stadt zuständig. Für Maßnahmen im Stadtgebiet Deggendorf liegt die Zuständigkeit immer bei der Großen Kreisstadt Deggendorf.
+++ HIER KICKEN +++ für den Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 StV
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum
- Lageplan, Skizze oder Kartenausschnitt/e aus denen die Örtlichkeit der Baustelle ersichtlich ist
- Beschilderungsvorschlag bzw. Verkehrszeichenplan oder Vorschlag eines Regelplanes nach RSA (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- Wenn erforderlich: Gestattung des Straßenbaulastträgers, Sondernutzungserlaubnis
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-343
0991 3100-41-239
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr