Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Pflegeversicherung

Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedüftigkeit besteht als eigenständiger Bereich der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung.

Wer seinen Verpflichtungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz (Verstöße gegen die Versicherungspflicht) nicht nachkommt, z.B. seine Beiträge für eine private Pflegeversicherung nicht leistet (Zahlungsverzug von sechs Monaten) hat mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen (§ 121 SGB IX).

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 € geahndet werden.

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren im Pflegeversicherungsrecht bei
    • Verstößen gegen die Versicherungspflicht
    • Verzug mit sechs Monatsprämien
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991/3100-41-316 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.