Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf wertet tatsächliche Kaufpreise von Immobilien statistisch aus und ermittelt mit Hilfe von multiplen linearen Regressionsanalysen sowohl für den Grundstücksteilmarkt freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser als auch für den Grundstücksteilmarkt Doppelhaushälften und Reihenendhäuser multiple Regressionsgleichungen (mehrdimensionale Schätzfunktionen) für durchschnittliche Sachwertfaktoren.
Durchschnittliche Sachwertfaktoren werden im Sachwertverfahren (§§ 21 bis 23 ImmoWertV) benötigt, um den im Wesentlichen nur kostenorientierten vorläufigen Sachwert an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem örtlichen Grundstücksmarkt anzupassen. Der durchschnittliche Sachwertfaktor stellt somit die Marktanpassung im Sachwertverfahren dar und führt vom vorläufigen Sachwert zum marktangepassten vorläufigen Sachwert. Unter subsidiärer (nachträglicher) Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (z.B. eine wirtschaftliche Überalterung, ein überdurchschnittlicher Erhaltungszustand, Baumängel oder Bauschäden, von marktüblich erzielbaren Erträgen erheblich abweichende Erträge, Freilegungskosten, Bodenverunreinigungen, grundstücksbezogene Rechte und Belastungen, vom Berechnungsmodell für den vorläufigen Sachwert abweichende Objekteigenschaften) ergibt sich letztlich der Sachwert. Der ermittelte Sachwert entspricht in der Regel dem Verkehrswert. Liegen aus zusätzlich angewandten Wertermittlungsverfahren abweichende Ergebnisse vor, so sind diese nach § 8 Abs. 1 S. 3 ImmoWertV bei der Ermittlung des Verkehrswerts entsprechend ihrer Aussagefähigkeit und unter Beachtung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu würdigen.
Weiterführende Informationen wie zum Beispiel detaillierte Modellbeschreibungen, Anwendungshinweise, Anwendungsgrenzen, Stichprobenbeschreibungen und Anwendungsbeispiele können den Grundstücksmarktberichten ab 2021 entnommen werden.
Die Grundstücksmarktberichte des Landkreises Deggendorf ab 2021 können in reduzierter Form (ohne den Ergebnissen der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten) über das Bodenrichtwertinformationssystem Bayern (BORIS Bayern) unter dem Link http://www.boris-bayern.de/ kostenlos als PDF-Datei bezogen werden.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf erstattet auf schriftlichen Antrag (siehe Formulare) für die Grundstücksteilmärkte freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Doppelhaushälften und Reihenendhäuser gebührenpflichte Auskünfte bzgl. objektbezogener durchschnittlicher Sachwertfaktoren (100 € je objektbezogenen durchschnittlichen Sachwertfaktor).
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