Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Taxi- und Mietwagengenehmigungen

Was ist Taxenverkehr?

Taxenverkehr ist die Personenbeförderung mit PKW zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Das Taxi muss u.a. mit einem Taxameter ausgerüstet, in der Farbe "hell-elfenbein" lackiert und besonders gekennzeichnet sein. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs und am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Was ist ein Verkehr mit Mietwagen?

Verkehr mit Mietwagen ist Personenbeförderung mit Kfz, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein "taxenähnlicher" Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmens entgegengenommen werden; "öffentliches Bereithalten" ist nicht gestattet. Der Mietwagen unterliegt besonderen Ausrüstungspflichten (u.a. Wegstreckenzähler). 

Wann und wo kann/muss ich den Antrag stellen?

Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes. 

Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung muss ich erfüllen?

Die Erteilung der Genehmigung im gewerblichen Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagenverkehr) ist an bestimmten, von allen Antragstellern zu erbringende, subjektive Genehmigungsvoraussetzungen gebunden:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit 
  • Fachliche Eignung 

Welche Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung muss ich erfüllen?

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Straßenverkehrsbehörde u.a. folgende Dokumente vorlegen: 

  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird u.a. durch eine Eigenkapitalbscheinigung des Steuerberaters nachgewiesen.

Die fachliche Eignung wird nachgewiesen durch:

  • Fachkundeprüfung 
  • gleichwertige Abschlußprüfung 
  • Anerkennung leitender Tätigkeit

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Schubert Andreas Sachbearbeiter
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