Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Unterkunftskosten

Beträge enthalten die Grundmiete und die Nebenkosten ohne Heizkosten!

bei einem
Haushalt mit
in Gemeinden mit
Mieten der Stufe
II = Deggendorf und 
Plattling
I = übrige
Gemeinden
im Landkreis
Höchstbetrag
in Euro
einem
Alleinstehenden
I
II
347,00
392,00
zwei
Familienmitgliedern
I
II
420,00
474,00
drei
Familienmitgliedern
I
II
501,00
564,00
vier
Familienmitgliedern
I
II
584,00
659,00
fünf
Familienmitgliedern
I
II
667,00
752,00
Mehrbetrag für
jedes weitere
Familienmitglied
I
II
79,00
90,00

gültig ab 01.07.2023

Reischl A. Sachgebietsleiterin
0991 3100-315
254
 
Niefanger E. stellvertretende Sachgebietsleiterin
0991/3100-314
247
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-0 0991/3100-41-316 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch: 7.30 Uhr – 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr

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