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Ein Verkäufer steht vor einem Foodtruck und hält Essen in die Kamera.

Branchenwissen

Hygiene

Die Leitlinie für eine gute Lebensmittel-Hygienepraxis in ortsveränderlichen Betriebsstätten stellt den aktuellen, allgemein anerkannten Stand der Hygienepraxis für ortsveränderliche Betriebsstätten und die dort be- und verarbeiteten Lebensmittel dar.

Es werden die Grundvoraussetzungen für den hygienischen Umgang mit den be- und verarbeiteten Lebensmitteln dargestellt. Die bedeutenden, hygienisch relevanten Prozesse werden im Rahmen einer HACCP-Analyse charakterisiert und bewertet. Sofern der Unternehmer die Anforderungen gemäß Abschnitt 1 dieser Leitlinie erfüllt, kann er für die aufgeführten Prozesse ohne Kritische Kontrollpunkte auf ein ständiges HACCP-Verfahren verzichten.

Sind Kritische Kontrollpunkte identifiziert, kann der Unternehmer die vorgeschlagenen Überwachungsmaßnahmen übernehmen oder er kann selbst ein Verfahren gemäß den HACCP-Grundsätzen einrichten. Durch das Angebot von Vordrucken soll dem Unternehmer eine angemessene Dokumentation des betrieblichen Hygienemanagements erleichtert werden. Die Ausbildung und Schulung der Beschäftigten kann sich an der Leitlinie orientieren.

Die Leitlinie wurde erarbeitet von der BGN zusammen mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK), Deutscher Schaustellerbund e. V., Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e. V., Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe e.V. und Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

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