Marmelade – was ist das?

Ein Merkblatt für Selbstvermarkter oder für die, die es werden wollen

Foto eines Marmeladenglases

Die Bezeichnung "Marmelade" ist nach der Definition der Konfitürenverordnung grundsätzlich nur für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten vorgesehen (z. B."Orangenmarmelade").

Jedoch darf dieser traditionsbehaftete Begriff "Marmelade" in Deutschland und Österreich anstelle der Verkehrsbezeichnung "Konfitüre" verwendet werden. Somit ist beispielsweise die Bezeichnung "Erdbeermarmelade" erlaubt. Diese Zulassung gilt aber nur für den Verkauf an Endverbraucher auf bestimmten lokalen Märkten, wie Bauernmärkten, Wochenmärkten oder dem sogenannten "ab-Hof-Verkauf".

Auch bei "Erdbeermarmelade" handelt es sich um ein Erzeugnis nach der Konfitürenverordnung, für welches deren relativ strenge Anforderungen an die Zusammensetzung und Kennzeichnung gelten.

Hinsichtlich der Zusammensetzung sind dabei folgende Aspekte zu beachten:

  • der erforderliche Mindestanteil an Früchten im Produkt (abhängig von der Fruchtart) muss eingehalten werden
  • der Gehalt an Gesamtzucker ist auf mehr als 55 % festgelegt
  • die Verwendung von Konservierungsmitteln ist nicht erlaubt

Hinsichtlich der Kennzeichnung sind auf dem Etikett - zusätzlich zu den Vorgaben der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung (Verkehrsbezeichnung, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum, Mengen- und Herstellerangabe) - folgende Pflichtangaben anzubringen:

  • Gesamtzuckergehalt durch die Angabe (im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung)
    "Gesamtzuckergehalt … g je 100 g"
    (hier gilt der Refraktometerwert, zulässige Abweichung vom deklarierten Gehalt cirka 3 %; Deklaration ist nicht erforderlich, wenn eine nährwertbezogene Angabe für Zucker nach Maßgabe der Nährwertkennzeichnungsverordnung gemacht wird)
  • Fruchtgehalt durch die Angabe (im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung)
    "hergestellt aus … g Früchten je 100 g"
    (ersetzt die QUID – Deklaration gemäß der LMKV nur bei Einfruchtprodukten, bei Zwei- und Mehrfruchterzeugnissen müssen alle Früchte einzeln mengenmäßig angegeben werden)
    Anmerkung: QUID bedeutet mengenmäßige Angabe der Lebensmittelzutaten

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