Freizügigkeitsgesetz/EU
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EU-Bürgern gleichgestellt sind Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz; letztere benötigen eine besondere Aufenthaltserlaubnis.
Notwendige Unterlagen
Aufenthaltskarte
(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
- bei fremdsprachigen Urkunden:
die beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
Daueraufenthaltskarte:
(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Daueraufenthaltsbescheinigung:
(für EU- und EWR-Staatsangehörige)
Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Als schriftliche Bestätigung für dieses Daueraufenthaltsrecht, können Sie auf Wunsch eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Hinweis: Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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C. Kuhnt-Holzapfel Buchstabenbereich A - Ban | 0991 3100-427 | 151 | KuhntC@lra-deg.bayern.de | |
A. Albert Buchstabenbereich Bar - F | 0991 3100-428 | 151 | AlbertA@lra-deg.bayern.de | |
T. Wieland Buchstabenbereich G - Kar | 0991 3100-429 | 148 | WielandT@lra-deg.bayern.de | |
M. Vaitl Buchstabenbereich Kas - M | 0991/3100-430 | 148 | VaitlM@lra-deg.bayern.de | |
N. Ostermeier Buchstabenbereich N - Sha | 0991 3100-456 | 147 | OstermeierN@lra-deg.bayern.de | |
K. Arweck Buchstabenbereich Shc - Z | 0991 3100-422 | 147 | ArweckK@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
Ausländerwesen, Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Standesamtsaufsicht
Öffnungszeiten
Aktuell nur nach Terminvereinbarung
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr