Verwaltung der Kreisstraßen
Die Kreisstraßenverwaltung ist für den Abschluss von Vereinbarungen mit Gemeinden bei gemeinsamen Straßenbauprojekten sowie für die anfallenden Widmungen, Umstufungen und Einziehungen zuständig.
Des Weiteren fällt die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen sowie der Abschluss von Gestattungsverträgen für Leitungsverlegungen in Kreisstraßen in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.
Außerdem ist die Kreisstraßenverwaltung mit der Aufgabe betraut fachliche Stellungnahmen, zu Einzelbauvorhaben sowie für die Aufstellung von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen an Kreisstraßen, abzugeben.
Die Verkehrszählung an Kreisstraßen fällt auch in den Zuständigkeitsbereich der Kreisstraßenverwaltung.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christian Heigl Bauhofleiter | 09901 1631 | 09901 7183 | Kreisbauhof | heiglc@lra-deg.bayern.de |
Christa Falter Sachbearbeiterin | 09901/1631 | 09901/7183 | Kreisbauhof | falterc@lra-deg.bayern.de |
Karin Schlaipfer Sachbearbeiterin | 0991 3100-442 | 306 | SchlaipferK@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf
Tiefbauverwaltung
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr