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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Patientenverfügung

Patientenverfügung (Download)

 

Gerade in der letzten Lebensphase, dem Sterbeprozess, kann eine Reihe wichtiger Entscheidungen notwendig sein, die Andere für Sie treffen müssen.

Mit einer Patientenverfügung erleichtern Sie Ihren Vertrauenspersonen diese Entscheidungen bzw. nehmen sie ihnen ab. Sie legen darin vorab fest, welche Maßnahmen Sie im Sterbeprozess oder im Falle schwerer Erkrankung wünschen und welche Maßnahmen Sie ablehnen.

Es ist empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin zu besprechen. Er/Sie kann Ihnen die medizinische Bedeutung und die Auswirkungen Ihrer Wünsche am besten erklären.

Vor der Erstellung Ihrer Patientenverfügung erhalten Sie hier noch einige wertvolle Hinweise:

  • Zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügung müssen Sie volljährig und „einwilligungsfähig“ sein. Im natürlichen Sinn einwilligungsfähig sind Sie, wenn Sie die Bedeutung, Tragweite und auch die Risiken einer Maßnahme erfassen und Ihren Willen hiernach bestimmen können. Auf die Geschäftsfähigkeit kommt es beim Erstellen einer Patientenverfügung nicht an.
  • Eine ärztliche Bestätigung darüber, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter die Patientenverfügung noch ausreichend einwilligungsfähig sind und deren Inhalt auch Ihrem Willen entspricht ist sinnvoll, jedoch nicht unbedingt erforderlich.
  • Beim Ausfüllen der Vordrucke ist es wichtig, das Gewünschte anzukreuzen, Unzutreffendes und nichtgenutzte Leerzeilen ggf. zu streichen.
  • Eine Pflicht, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren besteht nicht. Es empfiehlt sich jedoch, alle 2-5 Jahre bzw. beim Auftreten von schweren Krankheiten, die Unterschrift auf der Patientenverfügung zu aktualisieren.
  • Treffen die in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen nicht auf Ihre aktuelle Situation zu, hat Ihre bevollmächtigte Person oder Ihr Betreuer nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Zur Feststellung Ihres mutmaßlichen Willens sind individuelle, konkrete und aussagekräftige Anhaltspunkte notwendig. Hierzu dienen insbesondere Ihre früheren Äußerungen, Überzeugung und persönliche Wertvorstellungen. Sprechen Sie daher mit Ihren Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche!
     

Mit einem Organspendeausweis nehmen Sie Ihren Vertrauenspersonen übrigens auch diese Entscheidung ab. Im Ausweis können Sie nicht nur festlegen, dass Sie einer Organspende zustimmen, Sie können Ihre Zustimmung auch einschränken oder festlegen, dass Sie keine Organspende wünschen.

 

Gerne beraten wir Sie zum Thema Patientenverfügung.

Schmidt G. Service
0991 3100-306
0991 3100-41-293
PF103
 
Stadler S. N, Sch
0991 3100-514
0991 3100-41-293
PF106
 
Apfelbeck Marianne A, B, C, E
0991 3100-293
0991 3100-41-293
PF109
 
Haselbeck S. D, L, P
0991 3100-438
0991 3100-41-293
PF106
 
Wagner-Scherer Sandra F, H,V, X, Y, Z
0991 3100-185
0991 3100-41-293
PF108
 
Dengl J. G, Q, R, S, St
0991 3100-368
0991 3100-41-293
PF107
 
Sayler Bernhard I, J, K, M
0991 3100-459
0991 3100-41-293
PF108
 
Lochschmidt R. O, T, U, W, Betreuer/innen
0991 3100-284
0991 3100-41-293
PF107
 
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
94469 Deggendorf 0991 3100-306 0991 3100-41-293 E-Mail versenden Kartenansicht

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