Gerade in der letzten Lebensphase, dem Sterbeprozess, kann eine Reihe wichtiger Entscheidungen notwendig sein, die Andere für Sie treffen müssen.
Mit einer Patientenverfügung erleichtern Sie Ihren Vertrauenspersonen diese Entscheidungen bzw. nehmen sie ihnen ab. Sie legen darin vorab fest, welche Maßnahmen Sie im Sterbeprozess oder im Falle schwerer Erkrankung wünschen und welche Maßnahmen Sie ablehnen.
Es ist empfehlenswert, Ihre Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin zu besprechen. Er/Sie kann Ihnen die medizinische Bedeutung und die Auswirkungen Ihrer Wünsche am besten erklären.
Vor der Erstellung Ihrer Patientenverfügung erhalten Sie hier noch einige wertvolle Hinweise:
- Zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügung müssen Sie volljährig und „einwilligungsfähig“ sein. Im natürlichen Sinn einwilligungsfähig sind Sie, wenn Sie die Bedeutung, Tragweite und auch die Risiken einer Maßnahme erfassen und Ihren Willen hiernach bestimmen können. Auf die Geschäftsfähigkeit kommt es beim Erstellen einer Patientenverfügung nicht an.
- Eine ärztliche Bestätigung darüber, dass Sie zum Zeitpunkt Ihrer Unterschrift unter die Patientenverfügung noch ausreichend einwilligungsfähig sind und deren Inhalt auch Ihrem Willen entspricht ist sinnvoll, jedoch nicht unbedingt erforderlich.
- Beim Ausfüllen der Vordrucke ist es wichtig, das Gewünschte anzukreuzen, Unzutreffendes und nichtgenutzte Leerzeilen ggf. zu streichen.
- Eine Pflicht, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren besteht nicht. Es empfiehlt sich jedoch, alle 2-5 Jahre bzw. beim Auftreten von schweren Krankheiten, die Unterschrift auf der Patientenverfügung zu aktualisieren.
- Treffen die in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen nicht auf Ihre aktuelle Situation zu, hat Ihre bevollmächtigte Person oder Ihr Betreuer nach Ihrem mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Zur Feststellung Ihres mutmaßlichen Willens sind individuelle, konkrete und aussagekräftige Anhaltspunkte notwendig. Hierzu dienen insbesondere Ihre früheren Äußerungen, Überzeugung und persönliche Wertvorstellungen. Sprechen Sie daher mit Ihren Vertrauenspersonen über Ihre Wünsche!
Mit einem Organspendeausweis nehmen Sie Ihren Vertrauenspersonen übrigens auch diese Entscheidung ab. Im Ausweis können Sie nicht nur festlegen, dass Sie einer Organspende zustimmen, Sie können Ihre Zustimmung auch einschränken oder festlegen, dass Sie keine Organspende wünschen.
Gerne beraten wir Sie zum Thema Patientenverfügung.
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