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Asambasilika in Altenmarkt, Stadt Osterhofen
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Blick auf Isar bei Plattling
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Staatliche Förderung

Die Übungsleiterzuwendungen an die Sport- und Schützenvereine wurde im Jahr 2006 eingestellt und durch die sogenannte Vereinspauschale ersetzt. Kennzeichen dieser staatlichen Förderung ist, dass dabei nicht auf Kosten abgestellt wird, sondern den Sportvereinen der Zuschuss in pauschalierter Form gewährt wird. Als Parameter für die Höhe des zu gewährenden Zuschusses dienen dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Mitgliedereinheiten (ermittelt aus der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl der jugendlichen Vereinsmitglieder sowie der Zahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen).

Die Antragsstellung kann postalisch (sh. unten aufgeführter Antrag) oder Online über

Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale erfolgen. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.

Ein Formular für die Auflistung der Lizenzen finden Sie weiter unten auf der Seite unter Formulare. 

 

Wichtige Informationen zum Antrag für die Vereinspauschale 2024

1.  Antragsfrist

  • Zuschussjahr ist immer das laufende Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Deggendorf eingereicht wird, z. B. Abgabe zum Stichtag 01. März 2024 = Zuschussjahr 2024

  • Bereits seit dem Förderjahr 2020 ist das Datum des Poststempels entscheidend, nicht wie zuvor der Eingangstempel der Kreisverwaltungsbehörde. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen

spätestens am Stichtag
Freitag, 01. März 2024

entweder beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.

Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 01.03.2024 ist nicht möglich!

 

2.  Berücksichtigung der Mitgliederzahlen

  • Für die Berechnung der Vereinspauschale werden nur die Mitgliederzahlen verwendet, die von den Vereinen an die Verbände (BLSV, BSSB, BVS Bayern oder OSB) zum Stichtag 31.12.2023 gemeldet wurden.

3.  Originalität der Übungsleiterlizenzen (WICHTIG!!!)

  • Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, müssen seit 2023 nicht mehr im Original vorgelegt werden. Ab 2024 ist auch die bisherige „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" nicht mehr vorzulegen.
    Es reicht also aus, die Lizenz im Original oder in Kopie vorzulegen, sofern die Lizenz nicht geteilt wird (sh. nächster Punkt)

  • Bei der Aufteilung der Lizenz auf 2 Vereine ist die beigefügte „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ausgefüllt und unterschrieben vom Lizenzinhaber vorzulegen (das Formular erhalten Sie auch auf unserer Homepage).

  • Besondere Hinweise für Höherwertige Lizenzen (A- bzw. B-Lizenzen):
    Seit dem Förderjahr 2023 werden höherwertige Lizenzen mit einem erhöhten Punktwert berücksichtigt. Im Gegenzug können Lizenzen nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll (Nr. 5.1.6.2 SportFöR). Das bedeutet, dass bei gleichzeitigem Besitz z. B. einer A, B, und C-Lizenz nur die A-Lizenz geltend gemacht werden kann, dies jedoch in Höhe der A-Lizenz sowie entsprechend der zugrunde liegenden Lizenzen.

4.  Einreichen aller Lizenzen wegen möglicher Änderung (WICHTIG!!!)

  • Wegen einer derzeit noch in Abstimmung befindlichen möglichen Änderung der Sportförderrichtlinien bitten wir Sie, sämtliche im Verein genutzte Lizenzen (sofern es sich nicht um zugrundeliegende Lizenzen höherer, ebenfalls eingereichter Lizenzen, handelt, sh. vorheriger Punkt) einzureichen.

Allgemeine Fördervoraussetzungen, die zur Gewährung erfüllt sein müssen

  1. 1. Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.

     

  2. 2. Vereinssitz in Bayern und Mitglied bei einem der folgenden Dachverbände:

  3. Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. (BVS Bayern), Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB)

     

  4. 3. Gesamtmitgliederzahl:

    Anzahl der Kinder/ Jugendliche bis einschl. 17 und jungen Erwachsenen bis einschl. 26 Jahren muss min. 10 % der Gesamtmitgliederzahl betragen. Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.

     

  5. 4. Untergrenze der Fördereinheiten

    Der Verein muss min. 500 Fördereinheiten (FE) erreichen, diese werden wie folgt berechnet: (Mitglieder unter 27 Jahren x 10) + (Mitglieder mit Behinderung x 10) + übrige Mitglieder + (eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen/halber Lizenzen x 650/975/1300) = FE

    Beispiel:

    90 Erwachsene x 1 = 90 ME
    10 Kinder/Jugendliche/ junge Erwachsene x 10 = 100 ME
    1 Mitglied mit Behinderung x 10 = 10 ME
    1 Übungsleiterlizenz C x 650 = 650 ME
    1 Übungsleiterlizenz A x 1300 = 1300 ME
    Gesamt = 2.150 FE

     

    5.  Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit

    Bitte schicken Sie mit dem Antrag auf Vereinspauschale eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes mit bzw. reichen diesen bis spätestens 01. März 2024 nach.

    6.  Anerkennung Übungsleiterlizenzen (siehe Vorhergenanntes)

    Anerkannt werden alle Lizenzen, die in der abschließenden Liste des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration genannt sind.

    Zudem ist es Aufgabe des beantragenden Vereins (bei Bedarf), rechtzeitig die Verlängerung bzw. Neuausstellung der Lizenzen bei den Dachverbänden zu beantragen.
    Ansprechpartnerin BLSV München, Frau Gleißner (089) 15702 255.

    7.  Unbedingt notwendig: Unterschrift des Vorstandes (außer bei Online-Verfahren)

    In den vergangenen Zuschussjahren ist es vereinzelt immer wieder vorgekommen, dass der Antrag nicht vom Vereinsvorstand, sondern z. B. vom Kassier unterzeichnet wurde.
    Es wird aus diesem Grund nochmals darauf hingewiesen, dass nur vom Vereinsvorstand bzw. dessen Vertretung unterzeichnete Anträge anerkannt werden dürfen.

    8.  Anschrift, Telefonnummer usw. eines Ansprechpartners

    Bitte geben Sie auf der ersten Seite des Antrages oben die komplette Anschrift des Vereinsheims und darunter die Anschrift und alle Kontaktdaten des Vereinsvorstandes an. Damit kann gewährleistet werden, dass eventuell noch fehlende Daten und Unterlagen sofort angefordert bzw. bestehende Fragen schnellstmöglich geklärt werden können.

  6.  

Bitte geben Sie die Antragsunterlagen frühzeitig im Landratsamt ab.

Nur so können unvollständige Anträge, fehlende Unterlagen, Rückfragen etc. noch rechtzeitig vor Fristablauf geklärt/geheilt werden.

Download von Formularen & Merkblättern

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Staudinger Jutta Sachgebietsleiterin
0991 3100-251
103
 
Janich Markus Sachbearbeiter
0991 3100-252
104
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991/3100-252 0991/3100-41-251 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag: 07.30 - 12.30 Uhr; Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr

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