Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützen Sie, wenn Sie das Ausbildungsniveau während der Corona-Pandemie in Ihrem Betrieb sichern und auch erhöhen.
In diesen 4 Bereichen erhalten Sie eine Förderung:
- Ausbildungsprämie: Erhalt des Ausbildungsniveaus,
- Ausbildungsprämie plus: Erhöhung des Ausbildungsniveaus,
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit und
- Übernahmeprämie: Übernahme von Auszubildenden, deren ursprünglicher Betrieb die Ausbildung aufgrund einer Corona-bedingten Insolvenz nicht fortsetzen kann.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Für die Ausbildungsprämie: einmalig EUR 2.000,
- für die Ausbildungsprämie plus: einmalig EUR 3.000,
- als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: 75 Prozent der Ausbildungsvergütung für jeden Auszubildenden und jeden Monat in dem ein relevanter Arbeitsausfall vorliegt und
- als Übernahmeprämie: einmalig EUR 3.000.
Anträge stellen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Ausbildungsbetrieb ist von der Corona-Krise betroffen.
- Die Berufsausbildung ist förderfähig.
- Der Ausbildungsbetrieb führt die Ausbildungsaktivitäten fort.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Mitarbeitern.
Es muss sich um einen Ausbildungsbetrieb oder ausbildende Einrichtung im Sinne der Förderrichtlinie handeln.
Antragsteller müssen ihren Sitz in Deutschland haben.