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Neues Bodenrichtwertinformationssystem im Internet – BORIS BAYERN

19.06.2019 Bodenrichtwerte des Landkreises Deggendorf nun über das Auskunftssystem BORIS BAYERN zu jeder Zeit einfach, schnell und zudem günstiger erwerben

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Was kostet ein unbebautes Grundstück in einem Wohngebiet durchschnittlich? Welchen Wert hat eine land-wirtschaftlich genutzte Fläche im Mittel? Welche Preislagen gibt es innerhalb des Landkreises Deggendorf?

Über den Internetservice BORIS BAYERN kann für das gesamte Kreisgebiet Deggendorf unabhängig von Behördenöffnungszeiten Auskunft über die durch den örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte festgelegten Bodenrichtwerte erlangt werden.

Gemäß Bodenrichtwert-Richtlinie ist der Bodenrichtwert definiert als durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) und bezieht sich auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Bodenrichtwerte sind von grundsätzlicher Bedeutung sowohl für freiberufliche Bewertungssachverständige und alle Stellen und Institutionen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung, die auf Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für interessierte Bürger und Bürgerinnen, die Grundstücke erwerben oder veräußern wollen.

Die Bodenrichtwerte werden von unabhängigen Gutachterausschüssen, die ihre Geschäftsstellen bei den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten haben, alle zwei Jahre ermittelt und veröffentlicht.

Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die beim örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte geführte Kaufpreissammlung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 195 Abs. 1 S. 1 BauGB ist zur Führung der Kaufpreissammlung jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, von der beurkundenden Stelle (in der Regel der Notar) in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte zu übersenden.  Somit verfügen einzig und allein die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte über das komplette und originäre Zahlen- und Datenmaterial im Bereich des Grundstücksverkehrs.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf nimmt im langfristigen Mittel jährlich rund 1.740 Verträge in die Kaufpreissammlung auf und wertet die notariellen Urkunden nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses sachkundig und anonymisiert aus.

Für das gesamte Landkreisgebiet Deggendorf können nun die Bodenrichtwerte mit den Stichtagen 31.12.2016 und 31.12.2018 direkt über das Auskunftssystem BORIS BAYERN unter http://www.boris-bayern.de

gebührenpflichtig abgerufen werden. Nach Registrierung als Neukunde kann er sich mit seinen Zugangsdaten einloggen und sowohl eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft als auch eine Bodenrichtwert-Dauerauskunft erwerben.

Eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über den Internetservice BORIS BAYERN bietet für zwei wesentliche Vorteile. Erstens: Der Interessent erhält den gewünschten Bodenrichtwert sofort inklusive Kartenmaterial, Tabelle sowie den zugehörigen Erläuterungen. Zweitens: Die Bodenrichtwert-Einzelauskunft ist zudem günstiger.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft über das Auskunftssystem BORIS BAYERN 20 Euro pro Bodenrichtwert kostet. Für eine Bodenrichtwert-Einzelauskunft, die von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf auf schriftlichen Antrag erstellt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.

Bei einer Bodenrichtwert-Dauerauskunft über BORIS BAYERN können unbegrenzt Bodenrichtwerte abgerufen. werden Darüber hinaus profitieren Nutzer der Dauerauskunft von der digitalen Bodenrichtwertkarte und können sich somit schnell einen Überblick über die unterschiedlichen Preislagen im Landkreis Deggendorf verschaffen. Eine Bodenrichtwert-Dauerauskunft lohnt sich für Anwender die innerhalb von zwei Jahren mehr als 15 Bodenrichtwerte benötigen.

Über den Internetservice BORIS BAYERN kann zukünftig auch der von der Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses für Grundstückswerte im Landkreis Deggendorf erstellte Grundstücksmarktbericht gegen Gebühr erworben werden. Der erstmalig erstellte Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Deggendorf erscheint voraussichtlich im Juli 2019 und verbessert somit die Transparenz des örtlichen Immobilienmarktes deutlich.

Kategorien: Medieninfo, Leben & Arbeiten

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