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Newcastle-Krankheit in Deutschland nachgewiesen

11.03.2026 Veterinäramt Deggendorf informiert Geflügelhalter über Vorsorgemaßnahmen

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Nach mehr als 30 Jahren sind in Deutschland wieder Fälle der sogenannten Newcastle-Krankheit (ND), auch atypische Geflügelpest genannt, festgestellt worden. Betroffen sind derzeit Betriebe in den Landkreisen Mühldorf, Erding und Rottal-Inn sowie Brandenburg. Das Landratsamt Deggendorf nimmt dies zum Anlass, Geflügelhalter im Landkreis über die Krankheit und notwendige Vorsorgemaßnahmen zu informieren.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, von der insbesondere Hühner und Puten betroffen sind. Die Symptome ähneln denen der klassischen Geflügelpest und können unter anderem Durchfall, Atemnot, Lähmungen (Kopf-Schiefhaltung), Augenentzündungen sowie einen starken Rückgang der Legeleistung umfassen. Regulär verenden die Tiere an der Erkrankung.

Das Virus kann über infizierte Tiere, Eier, kontaminiertes Futter, Schadnager sowie über verunreinigte Gegenstände wie Schuhe, Kleidung oder Fahrzeuge verbreitet werden. Unabhängig von der Betriebsgröße, von kleinen Hobbyhaltungen bis hin zu gewerblichen Geflügelbetrieben, besteht in Deutschland eine Impfpflicht für Hühner. Ausnahmen gibt es nicht. Die Impfung erfolgt in der Regel über das Trinkwasser oder durch Injektion durch einen Tierarzt. Für Wildvogelbestände liegen derzeit keine Hinweise auf großflächige Erkrankungen vor.

Das Veterinäramt des Landkreises Deggendorf weist außerdem darauf hin, dass jede Geflügelhaltung aus tierseuchenrechtlichen Gründen beim Veterinäramt gemeldet sein muss. Tierhalter werden gebeten, den Impfschutz ihrer Tiere zu überprüfen und gegebenenfalls eine Impfung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen.

Zum Schutz vor einer Einschleppung der Krankheit sollten Geflügelhalter insbesondere folgende Biosicherheitsmaßnahmen beachten:

  • strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung
  • Betreten der Stallungen nur mit betriebseigener Schutzkleidung und Schuhen
  • Verhindern des unbefugten Zutritts zu den Stallungen
  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften nach Geflügeltransporten

Wird die Newcastle-Krankheit in einem Bestand nachgewiesen, müssen alle Tiere des betroffenen Bestands getötet werden. Zudem werden eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, in denen Geflügelbestände untersucht und überwacht werden.

Jeder Verdacht auf eine Erkrankung muss umgehend einem Tierarzt oder dem Veterinäramt gemeldet werden. Eine frühzeitige Meldung ist wichtig, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Für Tierhalter entstehen keine Nachteile, wenn sich ein gemeldeter Verdacht nicht bestätigt.

Das Veterinäramt Deggendorf bittet alle Geflügelhalter im Landkreis um besondere Aufmerksamkeit und konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.

Weitere Infos: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/newcastle-krankheit-nd/ 


Kontakt:
Veterinäramt Deggendorf
Tel. 0991 3100-201

Kategorien: Medieninfo, Landkreis

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