Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Erlaubnis von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsgrund (Festzüge, Prozessionen, Märkte, etc.)

Veranstaltungen (z.B. Märkte, Straßenfeste, Faschingsumzüge, Festzüge, Radsportveranstaltungen, Volksläufe, Jahrtage, Prozessionen etc.) auf privatem oder öffentlichem Grund, für die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, sind erlaubnispflichtig.

Grundsätzlich ist das "verkehrsübliche" Maß immer dann überschritten, wenn die Benutzung der Straße, des Geh- und/oder Radweges für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind NICHT erlaubnis-, aber meldepflichtig, um erforderlichenfalls die notwendigen verkehrsrechtlichen Maßnahmen im Interesse der Verkehrssicherheit und der Sicherheit der Veranstaltung treffen zu können.

Generelle Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist es, zu prüfen, ob eine Veranstaltung Einfluss auf das Verkehrsgeschehen vor Ort und im näheren Umkreis haben kann. Hierbei ist das Landratsamt Deggendorf aber nur für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen zuständig oder wenn sich der/die Umzüge/Veranstaltung über mehrere Gemeinden erstreckt. Häufig wirken sich Maßnahmen aber nur auf die umliegenden Gemeindestraßen aus. Wenden Sie sich daher bitte vorrangig an die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung und ggf. an die örtl. Feuerwehr, um notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen festzulegen. Die Große Kreisstadt Deggendorf ist für Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet zuständig, unabhängig auf welche Straße sich die Maßnahme auswirkt.
Werden Festzelte und Sanitäranlagen aufgestellt, so müssen diese von den Baubehörden abgenommen werden. In diesen Fällen ist eine gesonderte Anzeige über die Gemeinde/Stadt erforderlich.
Gleiches gilt für den Ausschank von Speisen und Getränken oder das Abspielen von Musikstücken – auch hier ist die Gemeinde/Stadt zu unterrichten und erforderliche Genehmigung zu beantragen.
  • Antrag auf Anordnung einer Verkehrsbeschränkung wegen einer Veranstaltung gem. § 45 Abs. 1 StVO
  • Antrag auf Erlaubnis zur Überschreitung des Gemeingebrauchs öffentlichen Verkehrsgrundes bei Veranstaltungen gem. § 29 Abs. 2 StVO)
  • Erklärung der Feuerwehr (Anlage 1 zum Antrag gem. § 29 Abs. 2 StVO)
  • Veranstaltungserklärung (Anlage 1 zum Antrag gem. § 29 Abs. 2 StVO)
  • Geplante verkehrsregelnde Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Halteverbote und Verkehrsumleitungsbeschilderung sind aufzuführen (Skizze).
  • Wegstreckenbeschreibung/Lageplan
  • Vereinbarung zwischen Gemeinde und Straßenbaulastträger mittels Formblatt „Verkehrswesen - Vereinbarung zwischen Gemeinde und Straßenbaulastträger“
  • Veranstaltungshaftpflichtversicherung
§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

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