EU-Bürger und deren Familienangehörige benötigen für den Aufenthalt keine Erlaubnis. Sie können im Rahmen ihres Freizügigkeitsrechts einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Bundesrechtliche Grundlage ist das Freizügigkeitsgesetz/EU. Wer sich länger als drei Monate aufhalten will, braucht dafür besondere Gründe, zum Beispiel einen Arbeitsplatz in Deutschland. EU-Bürger, die hier leben, erhalten nach fünf Jahren auf Antrag eine Bescheinigung über ihr Daueraufenthaltsrecht. Ausländischen Familienmitgliedern, die nicht EU-Bürger sind, wird eine Aufenthaltskarte und gegebenenfalls eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Nur unter engen Voraussetzungen kann EU-Bürgern das Freizügigkeitsrecht von der Ausländerbehörde entzogen werden.
Die Freizügigkeitsbestimmungen gelten für Staatsangehörige dieser Länder:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien , Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
EU-Bürgern gleichgestellt sind Staatsangehörige Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz; letztere benötigen eine besondere Aufenthaltserlaubnis.
Aufenthaltskarte
(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde für jedes Kind - falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk
- bei fremdsprachigen Urkunden:
die beglaubigte deutsche Übersetzung. Nur bei internationalen, mehrsprachigen Urkunden ist keine Übersetzung notwendig.
Daueraufenthaltskarte:
(für Familienangehörige und eingetragene Lebenspartner aus Drittstaaten)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Daueraufenthaltsbescheinigung:
(für EU- und EWR-Staatsangehörige)
Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Als schriftliche Bestätigung für dieses Daueraufenthaltsrecht, können Sie auf Wunsch eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Hinweis: Möglicherweise werden noch weitere Unterlagen benötigt.
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr