Die Aufgaben der Standesamtsaufsicht sind unmittelbar mit den Aufgaben der Standesämter verbunden. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den 19 Standesämtern der Städte und Gemeinden des Landkreises Deggendorf sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden diese, insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Standesamtsaufsicht unterstützt. Sollten Sie Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles haben, wenden Sie sich daher bitte zunächst an das für Ihre Wohnung zuständige Standesamt.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991 3100-41-230
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr