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Für wen das 49€ - Ticket und das 29€ - Ticket gedacht ist...

18.09.2023 Wer darf das 49€-Ticket benutzen und wer benutzt das 29€-Ticket?

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Für wen ist das 49,- € - Ticket gedacht…

Ab der 11. Klasse:

  • Gymnasien
  • FOS / BOS
  • Wirtschaftsschule

  • Das 49,-€ -Ticket muss selbst beschafft und mit den Kosten für das jeweilige Schuljahr in Vorleistung gegangen werden
  • Am Ende des Schuljahres können die Fahrtkosten beim Landratsamt Deggendorf zur Erstattung eingereicht werden

Benötigt wird hierzu:

  • Antrag auf Fahrtkosten - Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Nachweise über die monatlich geleisteten Zahlungen des 49.- Euro- Tickets (Kontoauszüge)

Schüler-/ Familienbelastungsgrenze:

Pro Schüler/ in liegt die Eigenbelastung der Fahrtkosten für das gesamte Schuljahr 2023/ 2024 bei 320,- €. (Schülerbelastungsgrenze). Die Familienbelastungsgrenze von 490,- € wird als Höchstbetrag pro Familie und pro Schuljahr beibehalten.

Befreit von der Schüler-/ Familienbelastung (320,- € / 490,- €) sind:

  • Familien die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten
  • Familien die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten

Rechenbeispiel:

49,- € x 11 Schulmonate = 539,- € - 320,- € Schülerbelastungsgrenze = 219,00€ Erstattungsbetrag

Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne an folgende Rufnummer wenden:

Herr
Christian Griesgraber
Schul-/ Finanzverwaltung
Tel.: 0991/ 3100247


Für wen ist das 29,- € - Ticket gedacht… (Ermäßigungsticket)

Für Schüler der nachfolgend aufgeführten Schulen (Fahrtkosten erstattungsfähig durch das Landratsamt):

  • Berufsschulen
  • Berufsfachschulen

Fahrtkosten nicht erstattungsfähig durch das Landratsamt (aber berechtigt zum Kauf)

  • Fachschulen
  • Fachakademien
  • Studenten
  • Beamtenanwärter
  • Freiwilligendienstleistende

Das 29,-€ -Ticket muss selbst beschafft und mit den Kosten für das jeweilige Schuljahr in Vorleistung gegangen werden & am Ende des Schuljahres können die Fahrtkosten der oben genannten erstattungsfähigen Schulen beim Landratsamt Deggendorf eingereicht werden.

Benötigt wird hierzu:

  • Antrag auf Fahrkosten - Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Nachweise über die monatlich geleisteten Zahlungen des 29.- Euro- Tickets (Kontoauszüge)

Schüler-/ Familienbelastungsgrenze:
Pro Schüler/ in liegt die Eigenbelastung der Fahrtkosten für das gesamte Schuljahr 2023/ 2024 bei 320,- €. (Schülerbelastungsgrenze). Die Familienbelastungsgrenze von 490,- € wird als Höchstbetrag pro Familie und pro Schuljahr beibehalten.

Befreit von der Schüler-/ Familienbelastung (320,- € / 490,- €) sind:

  • Familien die für mindestens 3 Kinder Kindergeld erhalten
  • Familien die Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhalten

Rechenbeispiel:

29,- € x 11 Schulmonate = 319,- € - 320,- € Schülerbelastungsgrenze = 0,00€ Erstattungsbetrag

Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne an folgende Rufnummer wenden:

Herr
Christian Griesgraber
Schul-/ Finanzverwaltung
Tel.: 0991/ 3100247

Kategorien: Leben & Arbeiten, Medieninfo

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