Das Gesundheitsamt Deggendorf klärt im Interesse der öffentlichen Gesundheit des Landkreises Deggendorf über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf (nach Art. 7 Abs. 1 GDG). Es klärt die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Deggendorf in Fragen der Gesundheit in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht auf und berät über Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung (nach Art. 7 Abs. 2 S. 1 GDG). Das Gesundheitsamt Deggendorf berät die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Deggendorf in umweltmedizinischen Fragen (einschließlich Altlasten bzw. Bodenverunreinigungen und Innenraumhygiene) und wirkt auf die Verhütung gesundheitsschädlicher Langzeitwirkungen hin (nach Art. 13 GDG).
Sozial benachteiligte, besonders belastete oder schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger sowie die Förderung und der Schutz von älteren Menschen haben dabei einen besonderen Stellenwert. Ergänzend bietet das Gesundheitsamt Deggendorf Hilfen bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen an (nach Art. 7 Abs. 2 GDG). Weiterhin werden eine gesundheitliche Beratung und Untersuchung im Kindes- und Jugendalter angeboten. Das Gesundheitsamt Deggendorf informiert über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen anbieten und gewähren können (nach Art. 11 GDG).
Dieses umfangreiche Aufgabenspektrum der allgemeinen (gesundheitlichen) Beratung nehmen alle Berufsgruppen des Sachgebietes in Ihrem Aufgabenbereich auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern dieses fachlich ab.
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Deggendorf
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf