Isarmündung mit Blick nach Deggendorf
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Großer Sitzungssaal im Landratsamt Deggendorf

Haushalt & Finanzen

Landkreishaushalt

Der Kreishaushalt wurde in der Kreistagssitzung am 27.03.2026 mit folgendem Volumen verabschiedet:

Bezeichnung HJ 2026 in €
Verwaltungshaushalt des Landkreises 171.055.900
Vermögenshaushalt des Landkreises 33.502.700
Gesamthaushalt

204.558.600

Der Kreisumlagenhebesatz beträgt 49,5% bei einer Umlagekraft von 179,8 Mio. €.

Aufteilung nach Einzelplänen

    Verwaltungshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 487.000 10.309.900
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 35.800 5.644.100
2 Schulen 9.375.000 23.340.400
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 468.100 1.856.800
4 Soziale Sicherung 28.361.700 56.658.800
5 Gesundheit, Sport, Erholung 614.100 11.392.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.104.700 6.257.500
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 2.308.000 6.399.300
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 42.300 56.900
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 127.259.200 49.140.200
 
Summe Verwaltungshaushalt 171.055.900 171.055.900
    Vermögenshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 500 517.500
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 0 276.500
2 Schulen 14.581.900 21.283.900
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 10.500 67.500
4 Soziale Sicherung 0 30.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung 0 3.101.500
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1.494.000 4.950.500
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 0 0
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 0 289.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 17.415.800 2.986.800
 
Summe Vermögenshaushalt 33.502.700 33.502.700
Gesamthaushalt 204.558.600 204.558.600

* Der Haushaltsplan enthält eine Neuverschuldung in Höhe von 6,63 Mio. €.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 9.297.900 €.

Beteiligungsbericht

Nach Art. 82 Abs. 3 LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden zu erstellen, wenn ihm mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehören.

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