Isarmündung mit Blick nach Deggendorf
Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden
Großer Sitzungssaal im Landratsamt Deggendorf

Haushalt & Finanzen

Landkreishaushalt

Der Kreishaushalt wurde in der Kreistagssitzung am 18.03.2024 mit folgendem Volumen verabschiedet:

Bezeichnung HJ 2024 in €
Verwaltungshaushalt des Landkreises 156.246.500
Vermögenshaushalt des Landkreises 33.141.100
Gesamthaushalt

189.387.600

Der Kreisumlagenhebesatz beträgt 50% bei einer Umlagekraft von 174,3 Mio. €.

Aufteilung nach Einzelplänen

    Verwaltungshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 442.700 8.863.800
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 34.400 5.172.900
2 Schulen 7.107.600 20.577.700
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 427.900 1.870.200
4 Soziale Sicherung 24.127.500 48.061.300
5 Gesundheit, Sport, Erholung 654.400 12.679.400
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 2.066.600 5.945.400
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 878.300 3.932.100
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 83.300 150.800
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 120.423.800 48.992.900
 
Summe Verwaltungshaushalt 156.246.500 156.246.500
    Vermögenshaushalt
    E A
0 Allgemeine Verwaltung 25.500 231.700
1 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung 0 416.500
2 Schulen 11.500.000 23.557.600
3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 475.000 609.000
4 Soziale Sicherung 0 105.000
5 Gesundheit, Sport, Erholung 0 2.000
6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 1.981.000 4.958.500
7 Öffentl. Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 0 0
8 Wirtschaftl. Unternehmen, Grund- u. Sondervermögen 0 289.000
9 Allgemeine Finanzwirtschaft 19.159.600 2.971.800
 
Summe Vermögenshaushalt 33.141.100 33.141.100
Gesamthaushalt 189.387.600 189.387.600

* Der Haushaltsplan enthält eine Neuverschuldung in Höhe von 2,34 Mio. €.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt insgesamt 13.320.200 €.

Beteiligungsbericht

Nach Art. 82 Abs. 3 LkrO hat der Landkreis jährlich einen Bericht über die Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden zu erstellen, wenn ihm mindestens der 20. Teil der Anteile eines Unternehmens gehören.

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