Innerhalb der LAG entscheidet der LAG-Beirat über die Projektauswahl. Damit ein Projekt in Rahmen von LEADER gefördert werden kann, muss dieses bestimmte Kriterien erfüllen. Hierzu hat die LAG ein zweistufiges Verfahren entwickelt.
In der ersten Stufe erfolgt eine Vorprüfung anhand der LEADER-Kriterien auf Förderfähigkeit und Höhe des möglichen Fördersatzes durch das LAG-Management und den zuständigen LEADER-Manager. Anhand einer Projektbeschreibung werden folgende Punkte geprüft:
- Lage im LAG-Gebiet
- Zuordnung zu einem Entwicklungsziel/Handlungsziel
- Einhaltung der LEADER-Richtlinien
- Finanzierbarkeit (Kofinanzierung gesichert)
- Rechtliche Zulässigkeit (z.B. Baurecht)
- Erreichung der Mindestpunktzahl der Checkliste Projektauswahlkriterien
Erfüllt ein Projekt diese Kriterien nicht, besteht die Möglichkeit, entweder das Projekt mit Unterstützung des LAG-Management konzeptionell weiterzuentwickeln oder es wird als nicht förderwürdig bzw. förderfähig eingestuft.
Bei einer positiven Beurteilung durch LAG-Management und LEADER-Manager wird das Projekt in einer zweiten Stufe dem LAG-Beirat als Entscheidungsgremium zur Beurteilung vorgelegt, der das Projekt anhand der Kriterien in der „Checkliste Projektauswahlkriterien“ in einer Sitzung nochmals eingehend prüft. Ergibt die Prüfung des Projekt in der Beiratssitzung, dass die Mindestpunktzahl der Kriterien erreicht wird, erfolgt eine positiver Beschluss des LAG-Beirats und der Projektträger kann den Projektantrag mit Unterstützung des LAG-Managements erstellen und im Online-Portal iBALIS absenden.
Das LAG-Management steht dem Projektträger in jeder Phase des Projektauswahlverfahrens beratend zur Seite. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Ideen reifen lassen zu können. Vor allem bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen kann das LAG-Management bestimmte Probleme frühzeitig erkennen und die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen.
Rechtliche Grundlagen, Merkblätter und Formulare (Link zum StMELF)