Es erfolgen amtsärztliche Untersuchungen, Ausstellung von Zeugnissen und Bescheinigungen und die Anfertigung von Gutachten auf Antrag oder von Amts wegen auf Grundlage der entsprechenden Rechtsgrundlagen des Bundes- und Landesrechtes. Dieses Aufgabenspektrum nehmen die Ärztinnen und Ärzte des Sachgebietes auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern dieses fachlich ab. Im Nachfolgenden wird beispielhaft und stichpunktartig dieses Aufgabenspektrums näher beschrieben.
Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen nach § 20 BaySchO, Art. 118 BayEUG
Gesundheitszeugnisse in dienstrechtlichen Angelegenheiten wie Einstellungsuntersuchungen, Nachuntersuchungen, z.B. im Rahmen Art. 8 GDG und GesZVV
Gutachten nach BayBG und BayBhV
Bescheinigungen nach § 62 Asylgesetz, GesUVV, § 36 Abs. 4 IfSG
Anderweitige Zeugnisse, Bescheinigungen und Gutachten (auf Antrag oder von Amts wegen)
Beauftragung von Ärzten nach § 43 IfSG
Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG – sog. Gesundheitszeugnis (Erwerb mittels Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz;)
Gutachten für gerichtliche Verfahren in Amtshilfe
BtM-Bescheinigungen (für Schengen-Raum; für Nicht-Schengen-Raum)
Beachten Sie bitte, dass die Zuständigkeit für die Beglaubigung von BtM-Bescheinigungen bei dem Gesundheitsamt liegt, in wessen Landkreis die Praxisadresse des verschreibenden Arztes liegt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG).
Pater-Fink-Straße 8
94469
Deggendorf
0991 3100 150
0991 3100 160
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf