Das Gesundheitsamt Deggendorf überwacht hygienisch relevante Einrichtungen im Landkreis Deggendorf, wie Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Entbindungseinrichtungen, stationäre und mobile Blutspendeeinrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Obdachloseneinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerber und Asylbewerberinnen und Kinderheime. Darüber hinaus überwacht es die Rettungswachen und Einrichtungen des gewerblichen Krankentransportwesens und Campingplätze (Art. 14 Abs. 1 GDG; § 14 MedHygV). Diese Aufgabe nehmen insbesondere die Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure, der wissenschaftliche Mitarbeiter (MPH) sowie die Ärztinnen und Ärzte auf rechtlicher Grundlage wahr und sichern diese fachlich ab.
Das Ziel der infektionshygienischen Überwachung ist die Überprüfung der Einhaltung der Hygienestandards, um damit die Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten bestmöglich zu verhindern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung der Lebensmittel (z. B. in Küchen) nicht das Gesundheitsamt, sondern die Lebensmittelaufsicht überwacht.
Pater-Fink-Straße 8
94469
Deggendorf
0991 3100 150
0991 3100 160
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf