Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz nach § 20 Abs. 8ff IfSG

Masern ist eine hochinfektiöse und schwerwiegende Erkrankung, weswegen die Weltgesundheitsorganisation sich zum Ziel gesetzt hat, die Übertragungswelle zu beenden. Im Jahr 2020 wurde daher das Masernschutzgesetz eingeführt. Aus diesem geht hervor, dass Kinder in Einrichtungen, in denen vorwiegend Minderjährige betreut werden, z. B. Schulen und Kindertagesstätten sowie Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind und die u.a. in medizinischen Einrichtung tätig werden sollen, die Verpflichtung haben, der Einrichtungsleitung vor Beginn der Betreuung/Tätigkeit einen Nachweis über eine Immunität gegen Masern vorzulegen (§20 Abs. 8 f. IfSG).

Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, darf die Person weder betreut noch in der Einrichtung tätig werden (§ 20 Abs. 9 S. 6 f. IfSG). Kinder, die der Schulpflicht unterliegen, dürfen die Schule trotzdem besuchen. Jedoch ist dann durch die Einrichtung eine Meldung an das Gesundheitsamt zu erstatten (siehe Downloads; § 20 Abs. 9 S. 2 IfSG).

Hilfreiche Verlinkungen
BMG – Masernschutz

https://www.masernschutz.de

StMGP – Masernschutz

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/masern/

LGL – Masernschutz

https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/impfen/masernschutzgesetz.htm

Download von Formularen & Merkblättern

Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer

Sie sind im Begriff auf ein Antragsformular oder Merkblatt des Landratsamtes Deggendorf zuzugreifen.
Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen weisen wir Sie darauf hin, dass die, im Falle eines Antragsformulars, in den Antragsunterlagen angeforderten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Informationspflichten nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung, bitten wir der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite zu entnehmen.

Fehler beim Aufruf der Ziel-Datei. Bitte versuchen Sie es erneut oder wenden sich an das Landratsamt Ich habe verstanden

Achtung:
Wird Ihnen nach dem Öffnen, statt dem Formular, nur eine englischsprachige Meldung angezeigt (beginnt mit "Please wait..."), beachten Sie bitte folgendes:

Zum Öffnen der meisten Formulare, ist aus technischen Gründen unbedingt der Adobe Acrobat Reader DC unter Windows, Mac oder Linux erforderlich! Apps auf Mobilgeräten und Browser jeder Art sind nicht geeignet und zeigen stattdessen lediglich die besagte Fehlermeldung an.
Das Formular bitte direkt abspeichern und unbedingt aus dem Adobe Acrobat Reader DC heraus öffnen.
Dieser ist kostenlos auf der Seite von Adobe verfügbar: Hier klicken.

Quer O. Sachbearbeiter
 
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
94469 Deggendorf 0991 3100 150 0991 3100 160 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.