Angehörige der gesetzlich geregelten Heilberufe, für die keine berufsständische Kammer eingerichtet ist, haben - vorbehaltlich des Art. 16 Abs. 1 - Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen (Art. 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - GDG).
Zur unverzüglichen Meldung beim Gesundheitswesen (Sachgebiet 35) am Landratsamt Deggendorf sind daher alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig/freiberuflich im Landkreis Deggendorf ausüben.
Dies gilt u.a. für:
- Diätassistent
- Ergotherapeut
- Hebamme
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie/Physiotherapie/Podologie/sonstiges)
- Logopäde
- Masseur und medizinische Bademeister
- Orthoptist
- Physiotherapeut
- Podologe
Bemerkungen
Jegliche Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben (z. B. personenbezogene Daten, Praxisverlegung, Beendigung der Tätigkeit) müssen dem Gesundheitswesen (Sachgebiet 35) am Landratsamt Deggendorf ebenfalls unverzüglich gemeldet werden (Art. 10 Abs. 3 Satz 3 GDG).
Unterlagen
• jeweiliger Meldebogen für die Anmeldung gesetzlich geregelter Heilberufe (siehe Formulare)
• Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
• eine Bescheinigung über das Vorliegen einer angemessenen Haftpflichtversicherung
Pater-Fink-Straße 8
94469
Deggendorf
0991 3100 150
0991 3100 160
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Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf