Kinder sollen in Kindertageseinrichtungen gefördert werden. Können Eltern die für den Besuch einer Kindertageseinrichtung anfallenden Gebühren nicht tragen und werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, kann beim Amt für Jugend und Familie ein Antrag auf Übernahme der Kosten für den Besuch der Kindertageseinrichtung gestellt werden.
Für Kinder unter 1 Jahr und der Schulkinder werden anfallende Gebühren nur übernommen, wenn die Betreuung aufgrund der Berufstätigkeit, Schulausbildung oder Eingliederungsmaßnahmen notwendig sind.
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-355
0991 3100-41-355
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf