Umgang mit Lebensmitteln:
Für Vereine, (die nicht gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen) ist eine Belehrung nach § 43 IfSG nicht mehr erforderlich.
Dennoch bitten wir im Interesse aller Beteiligten, die Empfehlungen für den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln sorgfältig zu beachten.
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
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Landkreis Deggendorf