Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Umtausch in einen befristeten Scheckkartenführerschein

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 beschlossen, den gestaffelten (stufenweisen) Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen.

Hierbei geht es darum, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19.01.2033 in einen befristeten EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden müssen. ​ Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.​ Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen erfolgt dies gestaffelt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Die angefügten Tabellen zeigen die vorhandenen Regelungen und die Zeiträume, die zu beachten sind.

ACHTUNG!

Bis zum 19.01.2026 sind Fahrerlaubnisinhaber mit unbefristeten Kartenführerscheinen der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 aufgerufen, diese umzutauschen!

 Aufgrund der hohen Menge an umzutauschenden Führerscheinen bitten wir Sie, sich an die Staffelung zu halten.

 Sie werden laufend in der lokalen Presse informiert.

 

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Hierbei handelt es sich um alte graue bzw. rosa Papierführerscheine. 

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Hierbei handelt es sich um unbefristete Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden.*

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Formulare

Gerne senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anforderung unter Angabe Ihres Namens, Geburtsdatums und Adresse unter fuehrerschein@lra-deg.bayern.de oder auf telefonische Anfrage zu.

  • Bürger aus dem Raum Osterhofen, die noch einen alten Papierführerschein besitzen, haben die Möglichkeit, diesen bei der KFZ-Außenstelle in Osterhofen, Bahnhofstraße 39 umzutauschen. Kartenführerscheine werden in Osterhofen nicht angenommen.
  • Die Bundesdruckerei versendet den neuen Kartenführerschein direkt zu Ihnen nach Hause.
  • Führerschein wird Ihnen auf Wunsch entwertet wieder ausgehändigt.
  • Vorlage des bisherigen Führerscheins
  • 1 aktuelles (max. 2 Jahre alt) biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm (in ausgedruckter Form)
  • Ausweisdokument

32,50 €

Krümmel F. Sachbearbeiter
0991 3100-199
38
 
Kufner C. Sachbearbeiterin
0991 3100-519
38
 
Landratsamt Deggendorf

Herrenstrasse 18
94469 Deggendorf 0991 3100-199 0991 3100-41-367 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr

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