Die Übungsleiterzuwendungen an die Sport- und Schützenvereine wurde im Jahr 2006 eingestellt und durch die sogenannte Vereinspauschale ersetzt. Kennzeichen dieser staatlichen Förderung ist, dass dabei nicht auf Kosten abgestellt wird, sondern den Sportvereinen der Zuschuss in pauschalierter Form gewährt wird. Als Parameter für die Höhe des zu gewährenden Zuschusses dienen dabei die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie die Mitgliedereinheiten (ermittelt aus der Zahl der Vereinsmitglieder, der Zahl der jugendlichen Vereinsmitglieder sowie der Zahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen).
Die Antragsstellung kann postalisch (sh. unten aufgeführter Antrag) oder Online über
Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale erfolgen. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden.
Ein Formular für die Auflistung der Lizenzen finden Sie weiter unten auf der Seite unter Formulare.
Wichtige Informationen zum Antrag für die Vereinspauschale 2026
1. Antragsfrist
- Zuschussjahr ist immer das laufende Kalenderjahr, in dem der Antrag auf Vereinspauschale beim Landratsamt Deggendorf eingereicht wird, z. B. Abgabe zum Stichtag 02. März 2026 = Zuschussjahr 2024
- Entscheidend ist das Datum des Poststempels, nicht der Eingangstempel der Kreisverwaltungsbehörde. Dies bedeutet konkret, dass der Antrag mit allen Angaben und Anlagen
spätestens am Stichtag
Montag, 02. März 2026
entweder beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizenzierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) abgegeben worden sein muss.
Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 02.03.2026 ist nicht möglich!
2. Berücksichtigung des Beitragsaufkommens und der Mitgliederzahlen
- Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins bezieht sich auf das Vorjahr (2025). Für die Ermittlung des Soll-Aufkommens sind die Mitgliederzahlen zum Stand 31. Dezember des Vorjahres (2025) maßgebend. Die Mitgliederzahlen müssen mit der Bestandserhebung des BLSV/BSSB/BVS übereinstimmen.
3. Vorlage der Übungsleiterlizenzen (WICHTIG!!!)
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Übungsleiter- bzw. Trainerlizenzen, müssen seit 2023 nicht mehr im Original vorgelegt werden. Seit 2024 ist auch die bisherige „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen" nicht mehr vorzulegen.
Es reicht also aus, die Lizenz in Kopie vorzulegen, sofern die Lizenz nicht geteilt wird (sh. nächster Punkt). Sie muss zum Stichtag gültig sein.
ÄNDERUNG in der Bearbeitung: Da überwiegend keine „Originale“ (mit Prägesiegel etc.) mehr im Umlauf sind und Originale auch nicht mehr vorgelegt werden müssen, wird hier die Bearbeitung umgestellt. Eine Rücksendung der per Post eingereichten Unterlagen erfolgt nicht mehr. Bitte legen Sie deshalb die Lizenzen nur noch in Kopie vor. - Bei der Aufteilung der Lizenz auf 2 Vereine ist die beigefügte „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ ausgefüllt und unterschrieben vom Lizenzinhaber vorzulegen (das Formular erhalten Sie auch auf unserer Homepage).
- Besondere Hinweise für Höherwertige Lizenzen (A- bzw. B-Lizenzen):
Seit dem Förderjahr 2023 werden höherwertige Lizenzen mit einem erhöhten Punktwert berücksichtigt. Im Gegenzug können Lizenzen nicht geltend gemacht werden, wenn sie Voraussetzung für den Erwerb einer höherwertigen Lizenz waren (grundständige Lizenzen) und die höherwertige Lizenz im Förderjahr geltend gemacht werden soll (Nr. 5.1.6.2 SportFöR). Das bedeutet, dass bei gleichzeitigem Besitz z. B. einer A, B, und C-Lizenz nur die A-Lizenz geltend gemacht werden kann, dies jedoch in Höhe der A-Lizenz sowie entsprechend der zugrunde liegenden Lizenzen.
Allgemeine Fördervoraussetzungen, die zur Gewährung erfüllt sein müssen
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1. Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts.
2. Vereinssitz in Bayern und Mitglied bei einem der folgenden Dachverbände:
- Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes e. V. (BVS Bayern), Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB)
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3. Gesamtmitgliederzahl:
Anzahl der Kinder/ Jugendliche bis einschl. 17 und jungen Erwachsenen bis einschl. 26 Jahren muss min. 10 % der Gesamtmitgliederzahl betragen. Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.
4. Untergrenze der Fördereinheiten
Der Verein muss min. 500 Fördereinheiten (FE) erreichen, diese werden wie folgt berechnet: (Mitglieder unter 27 Jahren x 10) + (Mitglieder mit Behinderung x 10) + übrige Mitglieder + [(eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen/halber Lizenzen x 650/975/1300) = FE
Beispiel:
90 Erwachsene x 1 = 90 ME 10 Kinder/Jugendliche/ junge Erwachsene x 10 = 100 ME 1 Mitglied mit Behinderung x 10 = 10 ME 1 Übungsleiterlizenz C x 650 = 650 ME 1 Übungsleiterlizenz A x 1300 = 1300 ME Gesamt = 2.150 FE -
5. Steuerrechtliche Gemeinnützigkeit
Bitte legen Sie dem Antrag auf Vereinspauschale eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes bei, da der Nachweis der Gemeinnützigkeit zwingende Fördervoraussetzung ist.
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6. Anerkennung Übungsleiterlizenzen (siehe Vorhergenanntes)
Anerkannt werden alle Lizenzen, die in der abschließenden Liste des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Sport und Integration genannt sind. Diese wird unter anderem auf der Homepage des Landkreises Deggendorf zur Verfügung gestellt.
Zudem ist es Aufgabe des beantragenden Vereins (bei Bedarf), rechtzeitig die Verlängerung bzw. Neuausstellung der Lizenzen bei den Dachverbänden zu beantragen.
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7. Anschrift, Telefonnummer usw. eines Ansprechpartners
Bitte geben Sie auf der ersten Seite des Antrages oben die komplette Anschrift des Vereins und daneben die Anschrift und alle Kontaktdaten des Vereinsvorstandes an. Damit kann gewährleistet werden, dass eventuell noch fehlende Daten und Unterlagen sofort angefordert bzw. bestehende Fragen schnellstmöglich geklärt werden können.
Bitte geben Sie die Antragsunterlagen frühzeitig im Landratsamt ab.
Nur so können unvollständige Anträge, fehlende Unterlagen, Rückfragen etc. noch rechtzeitig vor Fristablauf geklärt/geheilt werden.
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Deggendorf
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