Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen. Zu prüfen ist die Zuverlässigkeit des Antragsstellers. Zugleich muß er die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten und einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer vorlegen.
Antrag auf Bewachungsgewerbe, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Auskunft des Amtsgericht über Schuldnerverzeichnis, Unterrichtungsnachweis der IHK, ggf. Auszug aus Handels- oder Genossenschaftsregister, Mittelnachweis, Versicherungsnachweis
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