Wer selbständig oder unselbständig ohne Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet bedarf der Reisegewerbekarte. Voraussetzung hierfür ist die Zuverlässigkeit der Gewerbetreibenden. Es darf sich auch nicht um verbotene Tätigkeiten handeln wie z.B. Feilbieten von Giften, Wertpapieren und Edelsteinen.
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte ist bei der Gemeinde zu stellen. Personalausweis, Paßbilder, Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug sind mitzubringen. Nach Prüfung der Unterlagen werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt. Die Gewerbekarte ist beim Landratsamt abzuholen.
100 Euro
Herrenstrasse 18
94469
Deggendorf
0991 3100-0
0991 3100-41-250
E-Mail versenden
Kartenansicht
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
Landkreis Deggendorf