Beschaffung der erforderlichen Unterlagen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen durch die Regierung von Niederbayern. Voraussetzungen für die Eignung als Sachverständiger sind insbesondere, daß der Antragssteller in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, Gewähr für Unparteillichkeit bietet und keine gerichtliche Strafe oder sonstige Maßnahmen wurden.
Verfahren und Kosten regelt die Regierung von Niederbayern.
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Deggendorf
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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Landkreis Deggendorf