Wer beruflich Betreuungen führen möchte benötigt eine Registrierung nach § 24 BtOG bzw. § 32 Abs. 1 S. 6 BtOG.
Die Registrierung bildet die Grundlage für die Berufsmäßigkeit der Betreuungsführung und somit für den Vergütungsanspruch.
Die Registrierung gilt bundesweit.
Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der folgenden Angaben geben können und Fehler vorbehalten sind. Aus den hier zusammengetragenen Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch im Registrierungsverfahren ableiten.
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