Landratsamt Deggendorf - Ansicht Süden

Registrierung

Wer beruflich Betreuungen führen möchte benötigt eine Registrierung nach § 24 BtOG bzw. § 32 Abs. 1 S. 6 BtOG.

Die Registrierung bildet die Grundlage für die Berufsmäßigkeit der Betreuungsführung und somit für den Vergütungsanspruch.

Die Registrierung gilt bundesweit.

Bitte beachten Sie, dass wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr für die Richtigkeit der folgenden Angaben geben können und Fehler vorbehalten sind. Aus den hier zusammengetragenen Angaben lässt sich kein Rechtsanspruch im Registrierungsverfahren ableiten.

Registrierungspflicht und -voraussetzungen

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Die persönliche Eignung wird durch Vorlage von Unterlagen belegt und in einem Eignungsgespräch mit der Betreuungsbehörde festgestellt.

Sachkunde

Für die Registrierung muss Sachkunde nachgewiesen werden.

Die Sachkunde setzt sich aus 11 Modulen zusammen, eine Modulübersicht können sie hier abrufen.

Die Sachkunde kann durch einen anerkannten Studien-, Aus- oder Weiterbildungsgang oder einen anerkannten Sachkundekurs nachgewiesen werden. Eine Liste mit den aktuell anerkannten Sachkundekursen finden wir hier.

Durch die Befähigung zum Richteramt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit kann die Sachkunde ebenfalls vollständig nachgewiesen werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch anderweitige Nachweise, wie frühere Studien- oder Berufsabschlüsse, als Sachkundenachweis anerkannt werden.
Auf Antrag kann die Anerkennung anderweitiger Sachkundenachweise bereits vor Einleitung eines Registrierungsverfahrens geprüft werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Für die Registrierung muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall und von 1.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres vorliegen.

Im Versicherungsvertrag ist der Versicherer zu verpflichten, der zuständigen Stammbehörde die Beendigung oder Kündigung, sowie jede den Versicherungsschutz beeinträchtigenden Änderung des Versicherungsvertrages unverzüglich mitzuteilen.

Ablauf der Registrierung

Die Registrierung erfolgt auf Antrag bei der Stammbehörde. Die örtliche Zuständigkeit der Stammbehörde richtet sich nach dem Geschäfts- bzw. Wohnsitz der antragstellenden Person.

Der Antrag ist in Textform zu stellen. Das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich weiter unten.

Zusätzlich zum Antrag sind folgende Unterlagen beizubringen:

• Formblatt „Erklärung gem. § 24 Abs 1 S 2 Nr 3 und 4 BtOG“
• Formblatt „Erklärung über Gesamtumfang und Organisationsstruktur“
• Sachkundenachweis
• Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO (nicht älter als 3 Monate)
• Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (nicht älter als 3 Monate)

Die nötigen Formblätter finden Sie weiter unten zum Download.

Bitte beachten Sie, dass es sich beim Führungszeugnis um ein Behördenführungszeugnis handelt, das direkt an uns verschickt werden muss. Nutzen Sie als Adressat bitte folgende Adresse:

Landratsamt Deggendorf
-Betreuungsstelle-
z.H. Frau Lochschmidt
Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Nachdem alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, laden wir Sie zu einem Eignungsgespräch ein.

Nach positiver Vorprüfung legen Sie den Nachweis über die Haftpflichtversicherung vor.

Nach Prüfung der Registrierungsvoraussetzungen entscheiden wir durch Bescheid über Ihren Antrag.

Für jede Registrierung wird eine Gebühr von 200 € erhoben.

Folgen der Registrierung

Mitteilungspflichten

Ab dem Zeitpunkt der erfolgten Registrierung sind regelmäßige Mitteilungspflichten an die Stammbehörde zu beachten.

Eine Übersicht der Mitteilungspflichten finden sie hier.

Widerruf, Rücknahme und Löschung der Registrierung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Registrierung Widerrufen oder zurückgenommen werden.

Auf Antrag oder nach Tod der registrierten Person wird die Registrierung gelöscht.

Der Widerruf, die Rücknahme oder die Löschung der Registrierung gelten bundesweit. Eine Mitteilung hierüber ergeht an alle Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden, in deren Bezirk Betreuungen geführt werden.

Download von Formularen & Merkblättern

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Weiboltshamer C. Sachbearbeiter
0991/3100-286
0991 3100-41-293
PF105
 
Landratsamt Deggendorf, Außenstelle Pater-Fink-Straße

Pater-Fink-Straße 8
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