Für Erklärungen wie...
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgeerklärung
...schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie in einer Urkunde erfolgen muss, um rechtswirksam zu sein.
Wir beurkunden kostenlos o.g. Erklärungen und helfen somit, psychisch belastende und teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!
Bei dieser Gelegenheit erhalten Sie auch Auskunft darüber, welche Unterlagen für die Beurkundung vorzulegen sind.
Herrenstrasse 18
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Deggendorf
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Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
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Landkreis Deggendorf