22.02.2023 Die Beratungsstelle für Vereine informiert, dass die Abgabefrist für die Vereinspauschale in diesem Jahr um zwei Wochen auf 15. März verlängert wurde.
Der Fristablauf am 15. März ist eine Ausschlussfrist! Berücksichtigt können daher nur vollständige Anträge werden, die am Stichtag beim Landratsamt Deggendorf eingegangen oder bei der Deutschen Post bzw. bei einem lizenzierten Postdienstleiter abgegeben worden sind.
Die Vereinsberatungsstelle empfiehlt jedoch den Sport- und Schützenvereinen, die Zuschussanträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Vereinspauschale) für 2023 stellen wollen, die Anträge nicht auf dem „letzten Drücker“ abzugeben. Denn dann können evtl. fehlenden Unterlagen bzw. Ergänzungen nicht mehr fristgerecht nachgereicht werden.
Wichtig: Die Übungsleiterausweise und Lizenzen müssen zum Stichtag gültig sein und dem Antrag im Original oder zusammen mit der Erklärung Lizenzinhaber beiliegen. Bei Fragen oder Unklarheiten zur Originalität der Lizenzen und zur Vereinspauschale insgesamt melden Sie sich bitte bei der Beratungsstelle für Vereine im Landratsamt Deggendorf (Zi. 104 im 1. Stock) oder telefonisch unter 0991/3100-252 (Markus Janich).
Weitere Infos: www.landkreis-deggendorf.de > Leben und Arbeiten > Ehrenamt & Vereine > Beratungsstelle für Vereine > Förderungen
Für Sie zuständig
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Jutta
Staudinger
Pressesprecherin
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0991 3100-251 | 103 | StaudingerJ@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf - Pressestelle
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