01.12.2022 Wie bereits im Vorjahr hat die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Deggendorf allen Führerscheininhabern der aktuellen Staffelung (Jahrgänge 1959 – 1964), die noch in Besitz eines „Alten Lappens“ waren und deren Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde, den Umtauschantrag mit allen dazugehörigen Informationen per Post übersandt.
Der Austausch klappte auch im zweiten Jahr reibungslos und wurde von allen Beteiligten sehr gut angenommen. Auf diese Weise konnten 2022
bereits 4500 Führerscheine umgetauscht werden
Diese Phase ist nun abgeschlossen und wird im nächsten Jahr für die betroffenen Jahrgänge 1965 bis 1970 (Umtauschfrist bis 19.01.2024)
fortgeführt.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Deggendorf spricht nun, wie im Vorjahr, gezielt die Inhaber von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1959 bis 1964 an, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf ist und welche noch keine Post von der Führerscheinstelle erhalten haben.
Wenn Sie also
- den Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf haben
- zu den Jahrgängen 1959 bis 1964 gehören
- noch keine Post von der Führerscheinstelle erhalten haben
- und den Papierführerschein noch nicht getauscht haben
rufen Sie bitte unter 0991/3100-199 oder -519 an. Ihre Führerscheinstelle informiert Sie gerne über die weitere Vorgehensweise und schickt Ihnen die Antragsunterlagen per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Falls Sie dennoch lieber persönlich vorsprechen möchten, können Sie gerne in der Führerscheinstelle vorbeischauen. Eine Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne auf der Homepage des Landkreises Deggendorf (https://www.landkreis-deggendorf.de/amt-service/online-services/online-terminvergabe-zulassung/) online einen Termin vereinbaren. Wir bitten Sie zum Termin Ihren Ausweis, den „Alten Führerschein“ und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitzunehmen.
Fallen Sie zwar unter die betroffenen Jahrgänge 1959 bis 1964, sind aber bereits in Besitz eines Scheckkartenführerscheines, müssen Sie vorerst noch nichts unternehmen.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist nochmals daraufhin, dass die Geburtenjahrgänge vor 1953, die noch in Besitz eines alten Papierführerscheines sind, ihren „Alten Führerschein“ erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen. Ferner ist eine Antragstellung in Deggendorf nur möglich, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf liegt. Sollte sich der Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis befinden, ist die Führerscheinstelle dort zuständig, auch wenn der Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Oliver
Menacher
Pressesprecher
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0991 3100-120 | 113 | MenacherO@lra-deg.bayern.de |
Anschrift
Landratsamt Deggendorf - Pressestelle
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 7.30 - 17.00 Uhr
Freitag: 7.30 - 12.00 Uhr
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