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Der Umtausch der „Alten Lappen“ läuft auf Hochtouren.

18.11.2021 1. Umtauschfrist rückt näher!!

Der gestaffelte Pflichtumtausch der alten Führerscheine in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Deggendorf verläuft bislang problemlos.
Aktuell sind NUR Inhaber von Papierführerscheine (grau oder rosa) der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre „Alten Lappen“ bis spätestens 19.07.2022 umzutauschen!
Das Landratsamt Deggendorf hat allen Führerscheininhabern der ersten Staffelung (Jahrgänge 1953 – 1958), die noch in Besitz eines „Alten Lappens“ waren und deren Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde, den Umtauschantrag mit allen dazugehörigen Informationen per Post übersandt. Diese bürgerfreundliche Verfahrensweise ersparte den betroffenen Personen persönliche Vorsprachen, teilweise lange Fahrtwege und Wartezeiten. Nach Rücksendung der geforderten Unterlagen wurde/wird der neue Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt, sodass eine persönliche Abholung nicht erforderlich ist. Der „Alte Lappen“ wurde entwertet, entsprechend befristet und als Erinnerungsstück wieder zurückgesendet.
Der Austausch klappte reibungslos und wurde von allen Beteiligten sehr gut angenommen.
Mehrere Tausend Führerscheine konnten auf diese Weise bereits umgetauscht werden.
Diese erste Phase ist nun abgeschlossen und wird im nächsten Jahr für die betroffenen Jahrgänge 1959 bis 1964 (Umtauschfrist bis 19.01.2023) fortgeführt.

Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Deggendorf spricht nun gezielt die Inhaber von Papierführerscheinen der Jahrgänge 1953 bis 1958 an, deren Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf ist und welche noch keine Post von der Führerscheinstelle erhalten haben.
Die Zeit drängt!

Wenn Sie also

- den Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf haben
- zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehören
- und den Papierführerschein noch nicht getauscht haben

rufen Sie bitte sobald wie möglich unter 0991/3100-199 oder -189 an. Ihre Führerscheinstelle informiert Sie gerne über die weitere Vorgehensweise und schickt Ihnen die Antragsunterlagen per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Falls Sie dennoch lieber persönlich vorsprechen möchten, können Sie gerne einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren. Wir bitten Sie zum Termin Ihren Ausweis, den „Alten Führerschein“ und ein aktuelles biometrisches Passfoto mitzunehmen.
Wer bereits in Besitz eines alten Scheckkartenführerscheines ist, muss vorerst nichts unternehmen. Die Umtauschfristen beginnen hier erst ab 2026.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist nochmals daraufhin, dass die Geburtenjahrgänge vor 1953, die noch in Besitz eines alten Papierführerscheines sind, ihren „Alten Führerschein“ erst bis zum 19.01.2033 umtauschen müssen. Ferner ist eine Antragstellung in Deggendorf nur möglich, wenn der Hauptwohnsitz im Landkreis Deggendorf liegt. Sollte sich der Hauptwohnsitz in einem anderen Landkreis befinden, ist die Führerscheinstelle dort zuständig, auch wenn der Führerschein in Deggendorf ausgestellt wurde.

Kategorien: Amt & Service, Medieninfo

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