12.06.2026 Zum 1. Juli 2026 wird der Wassercent in Bayern erstmals erhoben.
Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Wassercent in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Die ersten Zahlungen erfolgen dann im Jahr 2027. Alle Wassernutzer, die Grundwasser unmittelbar aus einem eigenen Brunnen entnehmen, sind zur Zahlung des Wasserentnahmeentgelts verpflichtet. Hierunter fallen beispielsweise öffentliche Wasserversorger, aber auch private Entnehmer und die Industrie. Haushalte, die das Wasser von der Wasserversorgung beziehen, sind keine Entnehmer im Sinne des Wasserentnahmeentgelts, sie werden direkt von den Wasserversorgern an den Kosten beteiligt.
Merkblatt für Wasserversorgungsunternehmen
Allgemeine Informationen finden Sie unter: https://www.stmuv.bayern.de/aktuell/presse/pressemitteilung.htm?PMNr=62/26
Rückfragen unter der Tel.Nr. 0991 3100409 oder unter Wasserrecht@LRA-deg.bayern.de
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Wasserrecht, Naturschutz, Bodenschutz
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