14.04.2026 Haben sich Änderungen an Ihrem Grundstück oder Betrieb ergeben? Dann müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert darüber, wie Änderungen bei der Grundsteuer korrekt angezeigt werden können.
Änderungen können beispielsweise entstehen durch:
- bauliche Veränderungen am Grundstück
- Änderungen der Nutzung
- Anpassungen im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb
Für die Meldung stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Übermittlung kann bequem online über ELSTER oder alternativ in Papierform erfolgen.
Nach Eingang der Änderungsanzeige prüft das Finanzamt die Angaben und erstellt bei Bedarf neue Bescheide zur Grundsteuer.
Hinweis: Alle Details sowie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie im beigefügten Flyer.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern
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Landkreis Deggendorf