Lalling
Obstblüte
Apfelblüten Schmetterling
Frühlingsblumenwiese
Blumen und Biene

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

14.04.2026 Haben sich Änderungen an Ihrem Grundstück oder Betrieb ergeben? Dann müssen diese dem Finanzamt gemeldet werden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert darüber, wie Änderungen bei der Grundsteuer korrekt angezeigt werden können.

Änderungen können beispielsweise entstehen durch:

  • bauliche Veränderungen am Grundstück
  • Änderungen der Nutzung
  • Anpassungen im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb

Für die Meldung stehen entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Übermittlung kann bequem online über ELSTER oder alternativ in Papierform erfolgen.

Nach Eingang der Änderungsanzeige prüft das Finanzamt die Angaben und erstellt bei Bedarf neue Bescheide zur Grundsteuer.

Hinweis: Alle Details sowie eine Schritt-für-Schritt-Erklärung finden Sie im beigefügten Flyer.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern

Kategorien: Medieninfo, Landkreis

Seitenanfang

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.


Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.