08.01.2016 Das Jugendamt ist verpflichtet, für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ein funktionierendes Vertretungssystem sicherzustellen. Die Sicherstellung beinhaltet ...
...sowohl die Organisation als auch die Finanzierung der Ersatzbetreuung.
Um diese Ersatzbetreuung im Landkreis Deggendorf so gut wie möglich sicherstellen zu können, wurde am 10.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises Deggendorf ein Ersatzbetreuungskonzept beschlossen.
Das Ersatzbetreuungskonzept wurde an alle Tagespflegepersonen im Landkreis Deggendorf versandt. Am 29.09.2015 fand bereits eine Informationsveranstaltung der Tagespflegestelle zum Thema Ersatzbetreuung statt.
Alle Tagespflegepersonen werden gebeten, sich mit dem Ersatzbetreuungskonzept (mit Einbezug der Eltern) auseinander zu setzen und falls noch nicht geschehen mit den Eingewöhnungen/Kontaktpflegen zu beginnen.
Nur wenn eine regelmäßige Kontaktpflege zustande kommt und die Kinder die andere(n) Tagespflegeperson(en) kennen, ist das die beste Grundlage für eine gute Ersatzbetreuung.
Download: Ersatzbetreuungskonzept des Landkreises Deggendorf
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