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Landrat darf Altersjubilaren nicht mehr wie gewohnt gratulieren

20.04.2016 Datenschutzrechtliche Änderungen im Bundesmeldegesetz! Landrat darf Altersjubilaren nicht mehr wie gewohnt gratulieren.

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Ein Glückwunschschreiben vom Landrat oder vom Bürgermeister, das freut so manches betagte Geburtstagskind. Deshalb hat Landrat Christian Bernreiter bisher Altersjubilaren ab dem 75. Geburtstag im Fünf-Jahresschritt und ab 90 Lebensjahren jährlich gratuliert.

Allerdings werden die Glückwünsche ab dem 90. Lebensjahr künftig weniger. Denn das Bundesmeldegesetz wurde geändert und aus Datenschutzgründen dürfen die Einwohnermeldeämter Infos über Altersjubilare nur mehr bei runden bzw. halbrunden Geburtstagen melden.

Aufgrund dieser Gesetzesänderungen erhalten die Altersjubilare künftig also ab dem 75. Geburtstag alle fünf Jahre eine Glückwunschkarte von Herrn Landrat und erst ab dem 100. Geburtstag ein jährliches Gratulationsschreiben.

Kategorien: Amt & Service, Landkreis, Leben & Arbeiten

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