24.04.2020 Wie bereits bekanntgegeben, bleibt das Landratsamt Deggendorf bis auf Weiteres für den ungeordneten Publikumsverkehr geschlossen.
Grund hierfür ist, dass Warteschlagen und überfüllte Wartebereiche zu vermeiden sind. Dies geht nur über das Instrument der Terminierung.
Die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger können weiterhin telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiter/innen des Landratsamtes Deggendorf gerichtet werden.
Es werden Termine zur persönlichen Vorsprache vergeben.
Angelegenheiten der Führerscheinstelle können unter 0991/3100253 abgeklärt werden.
Termine für die Zulassungsstelle in Osterhofen können unter 09932/959301, für die Zulassungsstelle Deggendorf unter 0991/3100242 vereinbart werden.
Ab nächster Woche gilt in Ladengeschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr eine Pflicht zum Tragen von sog. Mund-Nasen-Schutz-Masken für Personen ab dem 7. Lebensjahr.
Auch wenn der öffentliche Dienst nicht explizit genannt ist, ergibt es sich aus einem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme heraus, dass diese Verpflichtung auf für das Landratsamt gilt. Die Mitarbeiter sind angehalten, bei Kundenkontakt und außerhalb des Büros Mund-Nasen-Schutzmasken zu tragen.
Das Tragen des Schutzes soll aber nicht einseitig sein.
Aus diesem Grund werden die Besucher auch gebeten, Masken oder ähnlichen Schutz zu tragen.
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